Mitarbeiter-Vorteilsprogramm
Mitarbeiter von Fischer & Partner profitieren nicht nur von spannenden Einsätzen in der Nähe ihres Wohnorts und einer intensiven Betreuung, sondern auch von unserem exklusiven Vorteilsprogramm!
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Kollegen bei allen Fragen zur Verfügung.
Die im Folgenden genannten Bezeichnungen richten sich an alle Geschlechter.
Veranstalter
Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die Fischer & Partner Gesellschaft für Personal mbH (nachfolgend „Fischer & Partner“), Wasserstraße 12, 58636 Iserlohn
Vorteilsprogramm
1. Ohne Wenn und Aber!
Fischer & Partner ist tarifgebunden. Das bedeutet das Arbeitnehmer von Fischer & Partner automatisch von Tariflohnerhöhungen profitieren.
2. Mehr ist mehr!
Hat ein Mitarbeiter von Fischer & Partner mehr als 175 Stunden im Monat gearbeitet, wird jede darüber hinaus geleistete Stunde ausbezahlt und geht nicht ins Arbeitszeitkonto.
3. Entspannung pur! - Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Wenn ein Mitarbeiter von Fischer & Partner sechs Monate ununterbrochen bei Fischer & Partner beschäftigt war, erhält er Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November. Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist das Bestehen eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt. Anspruchsberechtigte Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr ruht, erhalten keine Leistung. Mitarbeiter, die bis zum 31. März des Folgejahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, sind verpflichtet, dass Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Dies gilt nicht im Fall einer betriebsbedingten Kündigung.
4. Auf überpünktlich ist Verlass!
Mitarbeiter von Fischer & Partner erhalten ihr Monatsentgelt spätestens bis zum 15. Kalendertag des Abrechnungsmonates und damit früher als im BAP/DGB-Tarifvertrag festgehalten ist (15. Bankarbeitstag).
5. Nur als Team! - Empfehlungsprogramm
Das Empfehlungsprogramm gilt für Empfehlungen in der Arbeitnehmerüberlassung (Vollzeit, Teilzeit, 538-Euro-Basis) sowie in der Personalvermittlung.
Empfehlung für die Arbeitnehmerüberlassung
Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Für jede Empfehlung von Fischer & Partner erhält der Empfehlende 150 Euro brutto, für die Empfehlung einer 538-Euro-Kraft 50 Euro brutto, für die Empfehlung einer Fachkraft 200 Euro brutto. Als Fachkraft zählt, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hat und in seinem Fachbereich eingesetzt wird.
Die Auszahlung der Prämie an den Empfehlenden ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Die geworbene Person darf bei Fischer & Partner noch nicht als Bewerber bekannt bzw. als Mitarbeiter beschäftigt gewesen sein.
- Es wird ein gültiger Arbeitsvertrag zwischen der empfohlenen Person und Fischer & Partner geschlossen.
- Der neu geworbene Mitarbeiter muss mindestens sechs Wochen ununterbrochen für Fischer & Partner im Einsatz sein.
Empfehlung für die Personalvermittlung
Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für die erfolgreiche Empfehlung eines Bewerbers für die Personalvermittlung erhält der Empfehlende 200 Euro brutto.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Bewerber ist Fischer & Partner noch nicht bekannt.
- Die empfohlene Person ist durch Fischer & Partner in eine Festanstellung vermittelt worden.
- Die empfohlene Person ist mindestens sechs Monate bei dem Unternehmen tätig, in das er vermittelt worden ist bzw. ist Teil eines mindestens vier Monate andauernden temporären Projekts.
Auszahlung der Prämie
Die Auszahlung der Prämie erfolgt bei Mitarbeitern von Fischer & Partner mit der nächsten Lohnabrechnung. Ist der Empfehlende nicht bei Fischer & Partner beschäftigt, erfolgt die Auszahlung per Überweisung – bis 250 Euro steuerfrei.
6. Wir freuen uns gemeinsam!
Bekommt ein Mitarbeiter von Fischer & Partner Nachwuchs, erhält der Mitarbeiter einen 25 Euro Gutschein. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Fischer & Partner die Geburt des Kindes innerhalb von vier Wochen mitzuteilen und einen entsprechenden Nachweis vorzubringen. Nach der Frist von vier Wochen nach der Geburt, verfällt der Anspruch auf den Gutschein.
Ebenso erhalten Mitarbeiter bei einer ununterbrochenen Firmenzugehörigkeit von 5, 10 und 15 Jahren einen 25 Euro Gutschein.
Fischer & Partner behält sich vor, den Gutschein-Anbieter auszuwählen.
7. Sicherheit geht vor!
Wir legen auf den Arbeitsschutz und Ihre Arbeitssicherheit höchsten Wert. Sicherheitsunterweisungen und entsprechende persönliche Schutzausrüstung sind für uns obligatorisch. Wir beziehen unsere Arbeitsschutzkleidung vom Markenhersteller uvex.
8. Mit uns geht es voran!
Für Mitarbeiter, die für ihre tägliche Arbeit zwingend eine qualifizierte Weiterbildung benötigen, übernimmt Fischer & Partner, nach Absprache, die Kosten der Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung werden nur vollständig übernommen, wenn der Mitarbeiter nach Beendigung der Weiterbildung noch weitere sechs Monate bei Fischer & Partner beschäftigt ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden dem Mitarbeiter die Kosten der Weiterbildung anteilig in Rechnung gestellt.
9. Fit bleiben!
Mitarbeiter von denen Fischer & Partner in einem Halbjahr - Zeitraum 01.01. - 30.06. bzw. 01.07. - 31.12. - keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung erhält, erhalten einen Gutschein in Höhe von 25 Euro. Um den Gutschein zu erhalten, muss der Mitarbeiter in einem/beiden der oben definierten Halbjahre durchgehend (sechs Monate) bei Fischer & Partner beschäftigt sein und darf sich nicht in einem gekündigten Beschäftigungsverhältnis befinden. Fischer & Partner behält sich vor, den Gutschein-Anbieter auszuwählen.
10. Mobil sein!
Fischer & Partner bietet für bestimmte Regionen/Kunden einen Fahrservice an. Die Kosten pro Fahrt betragen 2,00 Euro. Der Fahrpreis wird monatlich vom Lohn abgezogen. Bargeld ist damit nicht nötig. Mitarbeiter haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf den Fahrdienst.
Datenschutz
Zur Durchführung des Vorteilsprogrammes ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten notwendig: Vorname, Nachname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.
Beim Empfehlungsprogramm "Nur als Team" (Punkt 6) ist der Empfehlende dazu verpflichtet, den Geworbenen über seine Empfehlung in Kenntnis zu setzen und die Erlaubnis zur Weitergabe seiner Daten einzuholen. Setzt sich der Empfohlene binnen in vier Wochen ab Empfehlungsdatum nicht mit Fischer & Partner in Verbindung, werden seine personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht. Die Daten werden bis zum Abschluss des Empfehlungsprogramms gespeichert, darüber hinaus nur, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen bzw. aufsichtsrechtliche Bestimmungen dies erfordern.
Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig. Allerdings ist eine ordnungsgemäße Durchführung des Vorteilsprogrammes ohne die o.g. personenbezogenen Daten nicht möglich. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vorteilsprogrammes genutzt.
Haftung
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der o.g. Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung die Punkte des Vorteilsprogrammes besteht nicht. Es gilt deutsches Recht.
Das Angebot gilt ab dem 01.10.2019