von Nico Benthien
Falscher Begriff, falsches Bild – Zeit für Klartext in der Zeitarbeit
Juristisch betrachtet ist eine Leihe in Deutschland nach § 598 BGB ausdrücklich unentgeltlich. Wer etwas verleiht, darf dafür kein Geld verlangen. Erhält man Geld, spricht man korrekterweise von einer Miete (§ 535 BGB).
Die sogenannte "Leiharbeit" funktioniert jedoch ganz anders: Unternehmen überlassen Mitarbeitende temporär an andere Unternehmen und erhalten dafür eine Vergütung. Rechtlich gesehen handelt es sich somit eindeutig um eine Arbeitnehmerüberlassung gegen Entgelt – faktisch eine Vermietung von Arbeitskraft.
Warum hat sich dennoch der Begriff "Leiharbeit" durchgesetzt, insbesondere in der Politik? Vermutlich, weil der Begriff emotional aufgeladen ist und negative Assoziationen weckt – eine Formulierung, die kritischer klingt und bewusst genutzt wird, um politische Forderungen deutlicher zu unterstreichen.
Der Begriff "Zeitarbeit" ist dagegen neutraler, treffender und vor allem rechtlich passender: Es geht um eine zeitlich begrenzte Überlassung von Mitarbeitenden gegen Bezahlung. Gerade deshalb verwenden Branchenvertreter konsequent den Begriff Zeitarbeit, um die Tätigkeit sachgerecht darzustellen.